Bundespräsident: Politisch-soziale Harmonie in Österreich durch Stil und Vorgehen der Regierung gefährdet - "Interessen einer Mehrheit von Österreichern" rechtfertigen Vorgehen - Haider will im Fall einer vorgezogenen Nationalratswahl Termin mit Kärntner Landtagswahl zusammenlegen
Wien – Bundespräsident Thomas Klestil deutet erstmals die Möglichkeit an, im Fall einer Regierungskrise Bundeskanzler Wolfgang Schüssel aus dem Amt zu entlassen. Die politisch-soziale Harmonie in Österreich sei durch Stil und Vorgehen der Regierung Schüssel in der aktuellen Kontroverse um die Pensionsreform akut gefährdet, meinte Klestil zur Neuen Zürcher Zeitung (NZZ). Der Bundespräsident betonte, dass er von zwei Drittel der Stimmbürger gewählt wurde und damit legitimiert sei, die Interessen einer Mehrheit von Österreichern zu vertreten.
Würden demokratische Interessen durch das Vorgehen von Schüssel gefährdet, bliebe ihm nach den Buchstaben der Verfassung die Möglichkeit, den Bundeskanzler ohne weitere Begründung zu entlassen. Bemerkenswerterweise, so erklärte Klestil gegenüber der NZZ (Mittwochausgabe), habe er nicht die verfassungsmäßige Kompetenz, einzelne Minister zu entlassen, wohl aber den Kanzler selbst.
(...)
(DER STANDARD, Printausgabe, 21.5.2003)
Wien – Bundespräsident Thomas Klestil deutet erstmals die Möglichkeit an, im Fall einer Regierungskrise Bundeskanzler Wolfgang Schüssel aus dem Amt zu entlassen. Die politisch-soziale Harmonie in Österreich sei durch Stil und Vorgehen der Regierung Schüssel in der aktuellen Kontroverse um die Pensionsreform akut gefährdet, meinte Klestil zur Neuen Zürcher Zeitung (NZZ). Der Bundespräsident betonte, dass er von zwei Drittel der Stimmbürger gewählt wurde und damit legitimiert sei, die Interessen einer Mehrheit von Österreichern zu vertreten.
Würden demokratische Interessen durch das Vorgehen von Schüssel gefährdet, bliebe ihm nach den Buchstaben der Verfassung die Möglichkeit, den Bundeskanzler ohne weitere Begründung zu entlassen. Bemerkenswerterweise, so erklärte Klestil gegenüber der NZZ (Mittwochausgabe), habe er nicht die verfassungsmäßige Kompetenz, einzelne Minister zu entlassen, wohl aber den Kanzler selbst.
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(DER STANDARD, Printausgabe, 21.5.2003)
hold_001 - am Mittwoch, 21. Mai 2003, 05:07 - Rubrik: die ganze wahrheit